Damenwahl – Die Männerwelt zum Tanzen bringen

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(MS) Mit diesem Wahlkampfslogan zogen „Die Grünen“ 1990 in Niedersachsen in die erste Landtagswahl nach der Wiedervereinigung. Das Thema „Damenwahl“ stand dabei besonders im Fokus, weil sich nach 1945 bzw. 1949  die politische Stellung der Frau in BRD und DDR unterschiedlich entwickelt hatte. Im sozialistisch geführten Osten war die Berufstätigkeit der Frau und damit die Notwendigkeit einer verlässlichen Kinderbetreuung vom ersten Lebensjahr an längst eine Selbstverständlichkeit. Im Westen dagegen wurden erst Jahrzehnte später mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. einen schulischen Betreuungsplatz in der ganztägig arbeitenden Grundschule ab dem Schuljahr 2026/7 (!) die Weichen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestellt.  Das Recht, ja, die Notwendigkeit des Engagements von Frauen in der Politik, vor allem auch in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik, ist noch lange keine Selbstverständlichkeit im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Wer weiß schon, dass einem eine Entschädigung für die Betreuungskosten bei abendlichen politischen Verpflichtungen zusteht? Wer trägt schon selbstbewusst vor, dass die Technik für online- oder hybride Sitzungen vorgehalten werden müsste, um (auch alleinerziehenden) Müttern mit schlafenden oder kranken Kindern die Teilnahme an Sitzungen zu ermöglichen?

Passend zur bevorstehenden Kommunalwahl wird zurzeit im Foyer der Kreisverwaltung in Kranichstein eine Ausstellung über die historische Entwicklung des Frauenwahlrechts gezeigt: In der sog. Weimarer Verfassung von 1919 wurde es nach erbitterten Kämpfen erstmals verankert, aber durch die nationalsozialistische Diktatur bereits 14 Jahre später wieder wirkungslos. Nach 1945 mussten die Frauen, die im und nach dem Krieg längst bewiesen hatten, dass sie die Wirtschaft am Laufen gehalten und den Wiederaufbau maßgeblich gemanagt hatten, erneut für die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz kämpfen. Die Wahlplakate der Nachkriegszeit zeigen, dass das Frauenbild der Parteien diese Wirklichkeit nicht mal ansatzweise spiegelte, sondern das Klischee der zu beschützenden Kriegerwitwe und Mutter bediente. Erst nach der Wiedervereinigung bzw. im Kampf um die Abschaffung des § 218 entstand eine neue Dynamik.

Und trotzdem: Mit seinem nur 33 %igen Frauenanteil bleibt der deutsche Bundestag weit hinter dem angestrebten Ziel einer ausgewogenen Repräsentanz von Frauen in der Politik zurück. Offenbar klaffen auch aktives und passives Wahlrecht noch weit auseinander: Während über 80 % der Frauen inzwischen wählen gehen, ist nur die Hälfte davon bereit, sich selbst in ein Amt wählen zu lassen! Der letzte Kreistag im Landkreis Darmstadt-Dieburg brachte es immerhin auf 42 % und war mit einer Frau an der Spitze des Parlaments ein Vorbild. Letzteres gilt im Übrigen auch für Groß-Umstadt, wo mit Frau Dr. Stöckel eine junge Sozialdemokratin, Mutter zweier Kleinkinder, die Sitzungen leitete – die Stadtverordnetenversammlung dankte es ihr mit einem Blumenstrauß in der letzten Sitzung am 26. Februar.

Das Bild zeigt Dr. Margarete Sauer, die Spitzenkandidatin der FDP für den Kreistag 2026 – 2031, die im Landkreis den Pakt für den Ganztag einführte und sich über  das Wahlplakat der DDP, der deutschen demokratischen Partei bzw. des Vorläufers der FDP, freut: Es zeigt immerhin, dass sich bei der „Damenwahl“ Frauen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Schichten zusammen tun müssen, um die „Männerwelt zum Tanzen zu bringen“!