Wasser ist Wirtschaftsinfrastruktur – Lieferketten sichern, Knappheit intelligent bewirtschaften
Beschluß des Bundesvorstandes der FDP, Berlin, 12.08.2026
Die niedrigen Wasserstände auf Rhein, Donau, Elbe und weiteren Wasserstraßen
zeigen, dass die Verfügbarkeit von Wasser zunehmend zu einem wirtschaftlichen
Standortfaktor wird. Das aktuelle Niedrigwasser schränkt die Binnenschifffahrt
erheblich ein, verteuert Transporte und gefährdet Lieferketten sowie
Produktionsabläufe. Gleichzeitig verschärfen regionale und saisonale
Wasserknappheiten zunehmend Nutzungskonflikte zwischen Industrie,
Landwirtschaft, Energieversorgung, Trinkwasserversorgung,
Personenschifffahrt/Tourismus und Ökosystemen.
Für uns Freie Demokraten ist das nicht nur eine Frage der Umwelt- und Klimapolitik
sowie des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, sondern auch eine wirtschafts- und
infrastrukturpolitische Modernisierungsaufgabe. Kurzfristig müssen wir die
Leistungsfähigkeit unserer Lieferketten sichern und mittel- bis langfristig gilt es,
unsere Infrastruktur und Flotten fit für Niedrigwasser zu machen sowie
Wasserknappheit intelligent zu bewirtschaften. Dabei helfen resiliente Strukturen,
Investitionen in Innovation und marktwirtschaftliche Anreize.
Deshalb fordern wir Freie Demokraten:
- Nationale Taskforce Niedrigwasser: Um unmittelbar auf die Lage zu reagieren,
braucht es eine befristete nationale Taskforce Niedrigwasser mit klarem
Mandat für Güter- und Personenschifffahrt statt der bisher nur einberufenen
Fachkonferenzen. Wiederkehrende Lagen brauchen eingeübte Verfahren statt
improvisierter Treffen – aber ein Gremium, das entscheidet und sich wieder
auflöst, keine Dauerinstitution. - Krisenregeln statt Ad-hoc-Verfahren: Auf Grundlage des bestehenden
Aktionsplans „Niedrigwasser Rhein“ soll ein verbindlicher Niedrigwasser-Modus
entwickelt werden. Bei kritischen Wasserständen müssen vorher festgelegte
Erleichterungen für Ausweichverkehre, Schwertransporte, Ausnahmen von
Sonn- und Feiertagsfahrverboten und Baustellenmanagement schnell greifen
können, anstatt jedes Mal neu ausgehandelt zu werden. Für die Flusskreuzfahrtund Fahrgastschifffahrt braucht es zusätzlich verbindliche Mindeststandards
für Umbuchung, Rückerstattung und Routeninformation bei kritischen Pegeln
als Marktstandard statt behördlicher Einzelfallregelung.
2 - Finanzierung der Investitionsbedarfe der volkswirtschaftlich relevanten
Wasserstraßen sicherstellen: Im deutschen Wasserstraßennetz besteht
insgesamt erheblicher Sanierungsbedarf und eine mittelfristige
Finanzierungslücke von insgesamt knapp drei Milliarden Euro. Das bestehende
Wasserstraßennetz ist jedoch nicht gleichermaßen volkswirtschaftlich
bedeutsam. Daher ist es notwendig die vorhandenen Mittel zielgerichtet in die
volkswirtschaftlich relevanten Wasserstraßen zu lenken und die dortigen
Investitionsbedarfe zielgerichtet zu sichern. Tragfähige Brücke und
niedrigwasserfähige Anlegestellen halten die Strecke offen. Umgekehrt gibt es
auf dem Wasser kaum Umleitungen, wenn ein Bauwerk ausfällt. Deshalb ist die
bestehende Finanzierungslücke zur Umsetzung der bis 2029 geplanten
Investitionen und Instandhaltungen dringend zu schließen. - Schiffbarkeit von Binnenwasserstraßen bei Niedrigwasser verbessern:
Niedrige Wasserstände sind ein Problem für die Binnenschifffahrt. Daher sollten
Fahrrinnen sinnvoll vertieft und regelmäßig ausgebaggert, Buhnen angepasst
sowie mehr Begegnungsstellen für Frachtschiffe beim Einbahnverkehr
geschaffen werden. - Investitionsklima für niedrigwasserfähige Schiffe verbessern: Schiffe mit
geringem Tiefgang, Fracht – wie Fahrgastschiffe, sichern Transportkapazitäten
auch bei niedrigen Pegeln. Statt neue branchenspezifische Förderbürokratie
aufzubauen, soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
über 2027 hinaus verstetigt und damit private Flotteninvestitionen
technologieoffen erleichtert werden. Welche technische Lösung sich lohnt und
ob sich angesichts zunehmender Niedrigwasserrisiken Investitionen in
niedrigwasserfähige Schiffe rechnen, entscheiden die Unternehmen selbst. - Transparenz bei der Entnahme von Grundwasser: Tatsächliche Entnahmen von
Grundwasser und regionale Verfügbarkeit müssen digital umfassend erfasst
werden. Bislang fehlt ein bundesweit vollständiges und vergleichbares Bild der
entnommenen Mengen. Belastbare Daten sind jedoch die Grundlage für faire
Regeln und eine intelligente Bewirtschaftung von Knappheit. Das angekündigte
Grundwasser-Echtzeitmonitoring und Wasserregister müssen deshalb schnell
umgesetzt und vorhandene Daten nach dem Once-Only-Prinzip
zusammengeführt werden. Löschwasserentnahmestellen sind nach einem
bundeseinheitlichen Datenstandard zu erfassen und mit den Pegel- und
Wasserstandsdaten zu verknüpfen, sodass im Einsatz die tatsächliche
Verfügbarkeit erkennbar ist. Datenhaltung und Zuständigkeit bleiben
kommunal. - Touristische Angebote diversifizieren: Nebenflüsse, Kanäle und
uferbegleitende Rad- und Wanderinfrastruktur sollen bei Ausweichoptionen
gezielt gestärkt werden, damit regionale Wertschöpfung im Tourismus auch bei
kritischen Pegeln erhalten bleibt. Der Bund unterstützt dies im Rahmen
bestehender Infrastrukturprogramme, ohne neue Förderbürokratie aufzubauen.