Antrag Kündigung Sportplatz Gruberhof
An das
Parlamentarische Büro
Markt 1/Rathaus Groß-Umstadt, den 6.2.2018
Sehr geehrter Herr Kreh!
den anliegenden Antrag bitten wir für die Tagesordnung der kommenden StVV vorzusehen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Nutzung des Sportplatzes hinter dem Gruberhof wird dem Nutzungspartner fristgemäß zum 30.März 2018 gekündigt.
Die Weiternutzung wird dem Sportverein FC95/Raibach bis zur rechtskräftigen Überplanung des Platzgeländes gestattet.
Das Gelände des nicht mehr genutzten Vereinsheims wird zur Planung für den Neubau eines Stadtarchivs freigegeben.
Als Anlaufkosten für einen Planungsentwurf, der auch Parkplätze auf der Nordseite des Platzes umfassen sollte, werden 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Sie werden den durch Abplanung der Nordspange frei werdenden Mitteln entnommen.
Begründung:
Die fristgemäße Kündigung des bestehenden Nutzungsvertrages ist erforderlich, damit die Stadt Herr eines einzuleitenden Planungsverfahrens werden kann. Das ist auch für den Neubau des geplanten Radweges nach Raibach von Bedeutung. Bei Nichtkündigung zum genannten Zeitpunkt würde sich der Vertrag um fünf Jahre mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr verlängern. Die Kündigung würde also zum 31. März 2019 erfolgen.
Solange keine Planreife für das 11.917 Quadratmeter große Grundstück gegeben ist, gebietet es die Fairness gegenüber einem Vertragspartner, ihm die zu Trainingszwecken nutzbare Fläche weiterhin zu überlassen, sofern er das Gelände für eine Übergangszeit dafür noch benötigt.
Das Vereinsheim wird schon seit Jahren nicht mehr vom städtischen Vertragspartner genutzt und selbst sein Abriss würde den Trainingsbetrieb auf dem Platz – soweit er noch wahrgenommen wird – nicht beeinträchtigen. Es kann deshalb zur Planung freigegeben werden, wenn der Nutzungsvertrag gekündigt wird.
Wie auch auf S.107 des HH-Planes angemerkt, muss ein Neubau für das Stadtarchiv in den kommenden Jahren realisiert werden. Die Idee, das Stadtarchiv mit dem Gruberhof zusammen zu führen, gilt bisher als überparteilicher Konsens. Aus dem Jahre 2001 existiert bereits eine Baugenehmigung für ca.30 Parkplätze auf der Böschung an der Nordseite des Platzes entlang der Straßen „Am Herrnberg/Hitzigenrot“ zugunsten des Gruberhofes, die aber nie realisiert wurde. Aus dem Jahre 2008 stammt ein Expose für ein Museumskonzept der Stadt, das die Verbindung Stadtarchiv/Gruberhof empfiehlt, ebenso wie eine von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeits-Studie vom September 2010.
Die Analyse der klimaökologischen Funktion des Raibacher Tales durch die GEO-Net Umweltconsulting GmbH vom Februar 2016 hat keinerlei Hindernisse dafür ausgewiesen.
Wenn die Unterbringung des Stadtarchivs übereinstimmend als problematisch angesehen wird, dann sollte man die notwendige Neukonzeption angehen und nicht vor sich herschieben. Bis zur Realisierung vergehen angesichts der deutschen Planungsrealität ohnehin noch Jahre, so dass es umso wichtiger erscheint, die ersten Schritte umgehend einzuleiten.
Zunächst wäre deshalb eine Planungs-Studie auszuarbeiten. Dafür soll die beantragte Summe dienen. Auf der Basis dieser Studie hätte dann die Stadtverordnetenversammlung das endgültige Konzept zu beschließen.
Für die Gesamtfinanzierung gilt es, die bestehenden vielfältigen Fördermöglichkeiten auszunutzen. ( EU-Förderung „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „Leader-Programm“, Bundesstiftung Denkmalschutz, Landes-Bürgerstiftung, Kulturstiftung Sparkasse, Kreis-Förderung, Bürgerbeteiligung – ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Auch die Finanzierung muss vielfältig in Vorgaben und Rahmen bei Verhandlungen eingepasst werden, weshalb eine frühzeitige Beantragung für die Umsetzung eines Vorhabens bedeutungsvoll ist.
Dafür wiederum ist eine Grundkonzeption des Vorhabens entscheidend.
Ohne eine solche kann die Stadt Gespräche darüber mit Aussicht auf Erfolg nicht beginnen. Deshalb ist die Erstellung einer solchen Konzeption erforderlich, wenn man das Vorhaben „Stadtarchiv“ förderlich behandeln will.
Fritz Roth