Antrag zur Haushaltskonsolidierung

26.01.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 08.02.2024 zu nehmen:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Punkte zur Haushaltskonsolidierung:

  1. Der Magistrat organisiert einen oder mehrere Workshops mit Vertretern der Verwaltung und der Stadtverordnetenversammlung zur Weiterentwicklung der Ziele aus dem Workshop zur HH-Konsolidierung mit der Freiherr vom Stein Stiftung. Ziel ist eine weitere Konkretisierung der Ziele, so dass bei einer Ausrichtung der städtischen Produkte an diesen Zielen auch eine nennenswerte Haushaltskonsolidierung erreicht werden kann.
  2. Die Modernisierungsstrategien aus dem Prozess mit der Freiherr vom Stein-Beratungsgesellschaft, die die Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022 an den Magistrat zur Prüfung weitergeleitet hat, werden konsequent weiterverfolgt. Hierzu zählen alle Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen, die Digitalisierung zu nutzen und die Prüfung der städtischen Aufgaben in anderen Organisationsformen.
  3. Realistische Investitionsplanung: in zukünftigen Haushalten sind die Investitionen so zu planen, dass sie zu 90% der geplanten Mittel auch im Haushaltsjahr verausgabt werden können.
  4. Alle Anträge der Stadtverordnetenversammlung werden ab sofort vor einem Beschluss von der Verwaltung im Rahmen einer ersten groben Kostenschätzung auf Kosten und Folgekosten überprüft. Hierbei sind auch die potentiellen Personalkosten und weitere interne Kosten zu betrachten. Das nähere Verfahren ist noch abzustimmen.
  5. Die Verwaltung identifiziert im ersten Schritt die Top 10 kostenintensivsten [JO1] Produkte und führt für diese eine Aufgabenkritik mit folgenden Punkten durch:
    1. Kann die Aufgabe ganz entfallen?
    1. Kann die Aufgabe im Umfang oder der Qualität reduziert werden?
    1. Kann die Erfüllung der Aufgabe kostengünstiger erfolgen (z.B. Prozessoptimierung, Erbringung durch Dritte)?

Auf jeden Fall einer Aufgabekritik zu unterziehen ist im ersten Schritt das Gebäudemanagement.

Das Ergebnis der Aufgabenkritik ist, nach Vorberatung in der Arbeitsgruppe zur Haushaltkonsolidierung, der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
In einem zweiten Schritt sind alle Produkte einer Aufgabenkritik zu unterziehen.

  • Überprüfung des Umfangs externer Vergaben (v.a. Planungsleistungen)
    Vor der Vergabe externer Leistungen ist zu bewerten:
    • Sind in der Verwaltung die Ressourcen vorhanden, um diese durch die Verwaltung zu erbringen?
    • Ist in der Verwaltung das Fachwissen vorhanden, um diese durch die Verwaltung zu erbringen?
    • Kann die Leistung durch die Verwaltung kostengünstiger erbracht werden?

Das Ergebnis der Bewertung ist dem Magistrat zur Entscheidung vorzulegen.

  • Die im Haushalt vorhandenen Beamtenstellen, werden solange dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nach dem Freiwerden nicht wieder mit Beamten, sondern mit Angestellten besetzt und im nächsten Stellenplan als Angestelltenstellen ausgewiesen.
  • Auszubildende sollen bei sehr guter Leistung unbefristet übernommen werden, für jeden unbefristet übernommenen Auszubildenden bekommt eine Stelle im Stellenplan einen KW-Vermerk.

Der Magistrat soll ein Gesamtkonzept bis Anfang Juni vorlegen.