Flaniermeile

26.07.2018

An den
Stadtverordnetenvorsteher
Herrn M. Kreh
Über das Parlamentarische Büro
Markt 1 / Rathaus

 

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

den nachfolgenden Antrag bitten wir für die kommende Stadtverordnetenversammlung
vorzusehen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. In der Zeit vom 1. Mai bis 15. September des Jahres wird in Groß-Umstadt eine
„Flaniermeile“ geschaffen.

2. In dieser Zeit wird zwischen der Kreuzung Georg-August-Zinn- Straße/Carlo
Mierendorff/Realschulstraße einerseits und „Am Stadtgraben“ andererseits eine
vorrangige Fußgängerzone eingerichtet. Vom Ausschluss des Durchgangsverkehrs
werden lediglich der reguläre Busverkehr, Kranken- und Notfallfahrten sowie
Anliegerverkehr mit besonderer Genehmigung ausgenommen.

3. Die Neuregelung tritt erstmals 2019 täglich ab 17 Uhr in Kraft.

 

Begründung:
Mit einer solchen Flaniermeile in Verbindung mit dem Marktplatz über die Obere
Marktstraße ergibt sich ein zusätzliches attraktives Flair für unsere Stadt. Sie macht es für
das Publikum interessant, an Frühlings- und Sommerabenden die Innenstadt
aufzusuchen. Das kann dann geschehen, ohne ständig vor dem durchflutenden Verkehr
auf der Hut sein zu müssen. Man kann an vielen Orten bummeln oder Platz nehmen, ohne
durch Fahrzeuglärm und Abgase belästigt zu werden.
Der Verkehr lässt ohnehin ab 17 Uhr ganz normal nach. Er kann auch ohne große
Probleme umgeleitet werden und seine Ziele außerhalb der Flaniermeile in jedem Falle
erreichen. Anlieger innerhalb der Zone erhalten eine Sondergenehmigung. Die Park-
Situation in der Mühlstraße wäre gegebenenfalls zu überprüfen. Parkplätze stehen nach
bisherigem Stand zur Verfügung (Altstadt, Stadthalle, Am Schwarzen Berg, Bahnhofsvorplatz).
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, wie sich eine solche „Meile“ zum Magneten für
die Stadt entwickeln kann (besondere Verkaufsstände, kulturelle, kabarettistische,
kleinkünstlerische Darbietungen, geänderte Öffnungszeiten).

Fritz Roth, Fraktionsvorsitzender