Fragen an den Bürgermeister zur Wasserversorgung

01.02.2019

Die FDP fragt zur Wasserversorgung der Stadt nach, nachdem die anderen Parteien in der Stadtverordnetenversammlung einen Beitritt zum Wasserzweckverband Dieburg in Hergershausen in 2018 abgelehnt hatten. Der Beitritt hätte die Bürger bei den kommenden Gebühren deutlich entlastet.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie im Protokoll der 109. Magistratssitzung nachzulesen, will die Verwaltung Kosten für Investitionen im Bereich Wasser und Abwasser auf eine fünfjährige Gebührenkalkulation umlegen. Eine solche Verfahrensweise stößt auf rechtliche Bedenken als Verstoß gegen Regeln der Doppik. Bei Investitionen, die inventarisiert werden, sind alle Kosten zu aktivieren, auch Honorare, Beratung, Dienstleistungen und interne Leistungsverrechnungen wie Stundenleistungen des Bauhofes. Die Gesamtinvestition wird nach den vorgegebenen Sätzen abgeschrieben, wie anderen Ortes selbstverständlich.

Dieses vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen bis zur kommenden Stadtverordnetenversammlung:

Wurde die vorgesehene Verfahrensweise mit dem Hessischen Städte – und Gemeindetag in rechtlicher Hinsicht abgestimmt? Eine Stellungnahme der Verbandsjuristen bitten wir den Fraktionen vorzulegen.
Welche Grundlagen und welche Beträge liegen dem Fünfjahreszeitraum zugrunde? Ist der Magistrat bereit, den Fraktionen diese Gebührenkalkulation zur Verfügung zu stellen?
Ist der Magistrat bereit, die Gebührenkalkulation 2017/2018 zur Verfügung zu stellen?
Die Haushaltspositionen für Wasser und Abwasser müssen zwar kostendeckend sein, dürfen aber keinen Gewinn erwirtschaften. Die „Verzinsung des Anlagekapitals“ ist nach gesetzlichen Regeln zur Erhöhung des Eigenkapitals des betreffenden Betriebszweiges zu verwenden. Ist der Magistrat bereit, den auf den Seiten 451ff des Haushaltes 2019 ausgewiesenen Gewinn für die Bürger gebührensenkend zu verwenden?
Steht dem Magistrat als wichtiger Bestandteil der Gebührenkalkulation und Pflichtbestandteil der Doppik eine Inventarliste für das Rohrnetz der Stadt zur Verfügung und ist er bereit, diese den Fraktionen zur Verfügung zu stellen? Für welche Rohrleitungen laufen noch Abschreibungen?
Im HH 2019 sind Investitionskosten für die Wasserversorgung unserer Stadt veranschlagt, die bei einem Eintritt in den Zweckverband Wasserversorgung Hergershausen nicht entstanden wären – z.B. der Bau einer Osmose-Umkehr-Anlage/Personalkosten/Reparaturen des Rohrnetzes. Ist der Magistrat bereit, den Fraktionen eine überprüfbare Kosten-Vergleichsrechnung zur Verfügung zu stellen? Welche Kosten hätte sie bei Eintritt in den Zweckverband noch zu tragen gehabt (einschließlich der Erneuerungen in Raibach), welche Kosten wären auf den Zweckverband übergegangen? Wie hoch belaufen sich die Kosten für Rohrnetzreparaturen in den Jahren 2017/2018? Welche Reparaturen wurden wo und wann durchgeführt?