Rüge für den Magistrat ?

04.02.2021

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die  Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat eine Rüge, weil dieser ihren Beschluss vom 20. Juli 2020 zur Auflösung  des Senio-Zweckverbandes nicht pflichtgemäß umgesetzt hat“.

Begründung:

Der Magistrat hat die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung  umzusetzen   (§ 66 Abs.1 Satz 2 HGO). Laut Aussagen des Bürgermeisters in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 28. Januar ist dieses im Falle des Beschlusses vom 20. Juli zur Auflösung des Senio-Verbandes nicht geschehen. Obwohl der Magistrat  als Vertreter eines Verbandsmitgliedes die Zuleitung den Beschlusses an Vorstand und  Verbandsversammlung  des Senio-Verbandes hätte veranlassen müssen. Weil dieses unterblieb, kam es in der Verbandsversammlung  des Verbandes zu keiner Diskussion über die mit dem Antrag verbundene Problematik.

Einen derartigen Gesetzesverstoß durch Nichtbeachtung seiner Beschlüsse kann sich das Parlament nicht ohne klaren Ausdruck seines Missfallens gefallen lassen.

Fritz Roth, Fraktionsvorsitzender