Eilantrag Schwimmbad
An den
Stadtverordnetenvorsteher
Herrn M. Kreh
Rathaus/Markt 1 den 6.11.2019
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher!
den nachfolgenden Antrag bitten wir als Eilantrag für die Beratung in der kommenden Stadtverordnetenversammlung vorzusehen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Um eine Diskussion für die Planung des Groß-Umstädter Schwimmbades
voranzubringen, wird der Magistrat aufgefordert, im November und Dezember
zu Sitzungen des „Arbeitskreises Schwimmbad“ einzuladen.
2. Für diese Sitzungen ist die Anwesenheit von Sachverständigen sicherzustellen, die aus
den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen werden können. Diese Sachverständigen
müssen über langjährige bautechnische Erfahrung zur Notwendigkeit oder
Vermeidbarkeit einer Pfahlgründung verfügen.
3. Der in der Anlage beigefügte Planungsvorschlag des „Fördervereins Schwimmbad“
ist in die Diskussion einzubeziehen.
4. Das Ergebnis der Diskussion ist der Stadtverordnetenversammlung als Vorlage für
eine Beschlussfassung zur planerischen Gestaltung des Schwimmbades vorzulegen.
5, Der Magistrat hat sicherzustellen, dass bis zur Beschlussfassung des Parlamentes
keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden, die der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung entgegenstehen (Verträge/Maßnahmen).
Begründung:
In der Bürgerversammlung am 23. Oktober haben FDP, Grüne, BVG und CDU ihre Bereitschaft dargelegt, den Arbeitskreis Schwimmbad als Dialogforum zur planerischen Gestaltung des Schwimmbades für die Zeit bis zur Bestellung eines Planers zu nutzen
Bisher ist nichts dazu geschehen. Im Gegenteil: Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes möchte der Bürgermeister 8.1 Mio Euro zur Verfügung gestellt bekommen, die noch in 2019 zum Abschluss von Verträgen genutzt werden sollen, die 2020/2021 Wirksamkeit erlangen.Das würde jede weitere Diskussion zur planerischen Gestaltung des Schwimmbades ins Leere laufen lassen und die Konzeption der Deutschen Bädergesellschaft zementieren. Da der Nachtrag in der Sitzung am 7. November verabschiedet werden soll, ist Eile geboten, dem ganzen Verfahren eine ordnungsgemäße Struktur zu geben und die bisher fehlende Mitwirkung des Parlamentes als Entscheidungsträger sicherzustellen. Falls erforderlich, erfolgt die weitere Begründung mündlich.
Dr. Fritz Roth