Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Partei auf der jeweiligen Gliederungsebene. Seine Aufgabe ist es, über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Parteitags bzw. der Mitgliederversammlung zu entscheiden. Der Vorstand vertritt die Partei nach innen und außen.
Der oder die Vorsitzende steht dabei an der Spitze des Vorstands und ist für die Außendarstellung verantwortlich. Er oder sie lädt zu den Versammlungen und den Sitzungen des Vorstands ein und leitet diese. Zudem vertritt er bzw. sie die Beschlüsse gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit. Der oder die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende in seinen oder ihren Funktionen und kann Aufgaben wie die Kampagnenplanung und die Pressearbeit übernehmen.
Für das Budget ist der/die Schatzmeister/in zuständig. Er oder sie ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, stellt einen Haushaltsplan für den Vorstand auf und stellt die Einhaltung des Budgets sicher.
Auf Bundes- und Landesebene wird auf Vorschlag des oder der Vorsitzenden jeweils ein/e Generalsekretär/in gewählt. Er oder sie unterstützt den Vorsitzenden bei der Führung der Partei und setzt die Vorgaben im politischen Alltagsgeschäft entsprechend um. Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin tritt zudem als Sprecher der Partei auf und ist regelmäßig politischer Wahlkampfleiter sowie Programmatiker der Partei.
Weiterhin sind die Beisitzer im Vorstand vertreten. Innerhalb des Vorstands kann vereinbart werden, ihnen spezielle Aufgabengebiete zu übertragen. Zudem kann der Vorstand sogenannte kooptierte Mitglieder in den Vorstand berufen und in seine Arbeit integrieren. Kooptierte Vorstandsmitglieder gehören formal dem Vorstand an, nehmen an den Sitzungen teil und können ihre Meinungen und Ideen äußern. Über ein Stimmrecht verfügen kooptierte Vorstandsmitglieder nicht.