Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024

18.12.2023

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2024 auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 21.12.23 zu nehmen:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

die Hebesätze der Steuern wie folgt zu ändern:

Grundsteuer A auf         635 Punkte,

Grundsteuer B auf         835 Punkte,

Gewerbesteuer auf       405 Punkte.

Die dadurch fehlende Summe ist

im Stellenplan(z. B. Stellenbesetzungssperre; kein Sozial-, Renten- und Klima-Berater; mehr interkommunale Zusammenarbeit)

sowie im Investitionsprogramm (z. B. keine PV-Anlage auf der Kläranlage; keine Sanierung Gymnastikhalle Raibach; kein Ausbau des Radwegs nach Altheim; Abbau des Fuhrparks; Überprüfung der Dienstwagenregelung; u.a.)

einzusparen.

Begründung:

Die FDP versteht sich auch auf kommunaler Ebene als „Wächter der Finanzen“ und sieht ihre Hauptaufgabe darin, weitere Verschuldung der öffentlichen Hand durch Kreditaufnahmen zu verhindern und nicht durch steigende finanzielle Lasten Existenzsicherung und Gestaltungsspielräume des Bürgers weiter einzuschränken.

Eine Senkung der Grundsteuern wird von allen Parteien angestrebt. Wir sehen im Vorschlag von BVG und Grünen zur Grundsteuer B einen möglichen Mittelweg zwischen der zuletzt von der Verwaltung angebotenen vergleichsweise minimalen Reduzierung und der noch mal über 100 Punkte drastischeren Senkung, wie sie die SPD vorschlägt. Wir sehen im Vorschlag der CDU zur Grundsteuer A einen gelungenen Versuch, auch den Interessen der Landwirte Rechnung zu tragen, und würden bei einer geringfügigen Erhöhung der Gewerbesteuer mitgehen, obwohl wir als Liberale eine Schwächung des Gewerbestandorts für nicht unproblematisch halten.

Wirksame Einsparungen sind – auch da herrscht Einigkeit – nur im Personalbereich und bei den Investitionen zu erzielen. Trotz unserer Bedenken, auch im Bereich der Führungskräfte und Ressortleitungen von Stellenbesetzungen abzusehen, halten wir den von der SPD vorgeschlagenen Weg einer Besetzungssperre in der Notlage für zielführend, zumal schon bei der Verabschiedung des Haushalts 2023 äußerste Beschränkung im Personalbereich zugesagt wurde.
Interkommunale Zusammenarbeit, Entbürokratisierung und Digitalisierung können bzw. müssen helfen, diese Einschränkungen zu ermöglichen.

Ein „realistischer Investitionsplan“, wie es die SPD in ihrem Änderungsantrag formuliert, ist schon deshalb sinnvoll, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass es ohnehin seit Jahren nicht gelingt, die geplanten Summen, konkret mehr als 8 Mio. Investitionsvolumen, abzuarbeiten und umzusetzen. Hinter der Sanierung des Schwimmbads und der Schaffung weiterer Kindergartenplätze müssen alle weiteren Projekte zurückstehen.

Eine weitere Einsparung bei Sach- und Dienstleistungen halten wir nach den schon geplanten bzw. umgesetzten Kürzungen der letzten zwei Jahre allerdings für unrealistisch.

Eine Einigung auf eine langfristige Konsolidierungsstrategie bzw. ein mittelfristiges Haushaltssicherungskonzept halten wir für zweckmäßig. Die von der SPD vorgeschlagene Frist (1.März 2024) erscheint uns allerdings zu kurz. 

Dr. Margarete Sauer
Fraktionsvorsitzende der FDP