Anträge zum Haushalt 2021

30.11.2020

1) Der Antrag zum Senio-Zweckverband (TOP 12 der TO der StVV) ist ein Antrag zum Haushalt und muss deshalb im Zuge der Beratungen zum Haushalt behandelt werden.

Antrag Senio-Verband

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:                 

Die Mitgliedschaft der Stadt im Senio-Zweckverband wird zum 31.12.2020  gekündigt. Die für die Jahre 2013 – 2017 vom Zweckverband bisher nicht vorgelegten Bilanzen werden nachgefordert. Solange prüfbare Bilanzen für diesen Zeitraum nicht vorliegen, werden die Finanz-Zuweisungen der Stadt auf jährlich 100.000.-E eingefroren.

Begründung:.

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag der FDP vom 11.Februar 2020 beschlossen, die Mitgliedschaft im Senio-Zweckverband zum 31.12. d.J. zu kündigen, wenn bis dahin keine Entscheidung über die Zukunft des Verbandes durch den Landkreis zur Diskussion gestellt wurde. Dieses ist jetzt der Fall. Gemäß dieses  Beschlusses muss seitens der Stadt nunmehr gekündigt werden.

Groß-Umstadt zahlt bisher ca. 253.000.-E jährlich an den Verband als Umlage auf der Basis von Berechnungen aus dem Jahre 2012.

Für die folgenden Jahre steht die zu entrichtende Umlage nicht fest, weil keine Bilanzen für 2013 – 2017 vorgelegt wurden, auf deren Grundlage die städtische Umlageverpflichtung festzustellen gewesen wäre. Groß-Umstadt hat gegebenenfalls überzahlt.

Es gibt nun mehr Stimmen in diesem Zweckverband, die eine Aufarbeitung der Bilanzen scheuen und einfach darüber hinweggehen wollen. Eine solche Vorgehensweise kann wohl im Interesse der für diesen Zeitraum 2013 – 2017 im Verband Verantwortlichen liegen, nicht aber im Interesse der Stadt. Ihr drohen Verluste, die angesichts der Haushaltslage in Pandemie-schwierigen Zeiten vermeidbar sind und nicht einfach hingenommen werden dürfen. Mit der Deckelung der städtischen Zuweisung würde eine entsprechende Verhandlungsposition gegen die fahrlässige und gegenüber den Mitgliedern unverantwortliche Verhaltensweise des Senio-Zweckverbandes aufgebaut.

2) Die Mittel für die Sanierung des Freibades (Investitionsprogramm S.49 -5024) werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Begründung:

Eine Verschiebung  der Finanzierung des Freibades auf  den Zeitpunkt eines besseren Konjunkturverlaufes der Volkswirtschaft nach Abflauen der derzeitigen Pandemie  rechtfertigt sich angesichts der Negativ-Bilanz des städtischen Haushaltes und wird gestützt durch die Tatsache, dass es bisher  nicht gelungen ist, einen Architekten für das Vorhaben zu finden. Wenn ein Haushalt mit einem Minus von 3.65 Mio. Euro abschließt, ist das nicht nur mit „Corona“ zu erklären. Vielmehr ist ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern angesagt. Der ist jedoch in diesem Haushaltsplan nicht zu erkennen, Das geplante Ausgabevolumen für die Schwimmbad-Sanierung von 5.25 Mio. E wird sich eher erhöhen, wenn die Maßnahme in 2021 in Angriff genommen wird.

Unternehmen und Dienstleister setzen derzeit Preise durch, die besonders im öffentlichen Bereich zu teils erheblichen Verteuerungen von Neubau- und Sanierungsvorhaben  führen (jüngstes Beispiel:  Aufhebung der Ausschreibung Kita Heubach wegen totaler Überteuerung). Deshalb sollten alle Bauvorhaben, die nicht zwingend zur Erfüllung der Daseinsvorsorge der öffentlichen Verwaltung gehören, auf die Zeiten eines normalen Konjunkturverlaufes verschoben werden. Das ist bei der Sanierung des Freibades der Fall. Es gibt ein benutzbares Freibad, seine Sanierung ist nicht termingebunden. Ein Widerruf  des Bundeszuschusses ist in Kenntnis der Pandemie-Wirtschaftslage der Kommunen nicht zu erwarten.

Die der Corona-Pandemie geschuldeten direkten Bundes- und Landeszuschüsse  der letzten Monate sind nicht beliebig wiederholbar. Nach deren Auslaufen sollte die  Stadt  aber noch in der Lage sein, ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erbringen, ohne dafür Kredite aufnehmen zu müssen. Sie sollte auch ihre ohnehin schon hohe Verschuldung (57 MioE) nicht sorglos nach oben treiben. Der Haushalt muss selbst in Corona-Zeiten nicht mit einem „Loch“ von 3.6 Mio Euro abschließen. Der FDP-Antrag soll helfen, dieses Loch zu schließen und nach Möglichkeit Rücklagen für eine gedeihliche Zukunft zu ermöglichen.

3) Der Ausbau der Langstädter Straße (Investitionsprogramm S. 50 – 5122) wird bis auf Weiteres ausgesetzt.

Begründung:

Hierfür gelten im Wesentlichen die gleichen Gründe wie für das Schwimmbad. Der Ausbau der Langstädter Straße dient vor allem der Erschließung des neuen Kleestädter Baugebietes, für das keinerlei Dringlichkeit zu erkennen ist. Die geplante Summe von mehr als einer Million Euro (1.08 Mio. E)  vergrößert das Haushaltsloch ohne Not, zumal es bei dieser Summe – wie auch beim Schwimmbad –  nicht bleiben wird, wenn man 2021 mit der Realisierung beginnen würde.  

Fritz Roth, Fraktionsvorsitzender