SPD ohne Mehrheit

22.05.2018

SPD bei der letzten Stadtverordnetenversammlung ohne Mehrheit

In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 3.Mai stand der FDP-Antrag zur Verbesserung der Straßenquerung vor dem Senioren-Heim „Weinbergblick“ durch die Installation eines Zebrastreifens zur Abstimmung. Er war an den Bürgermeister gerichtet, denn in seine ausschließliche Zuständigkeit fällt eine solche neue Regelung. Dieser wand sich wie ein Aal („Zebrastreifen sind auch nicht sicher“), um den FDP-Antrag ablehnen zu können. Das ist die FDP ja gewohnt.

Die für Senioren unhaltbare Verkehrssituation nicht verbessern zu wollen ist ein Armutszeugnis. Der Heimbeirat vom Haus „Weinbergblick“ hatte das schon 2012 und 2016 gefordert.

Neben der FDP stimmten auch CDU, BVG und Grüne, einem erweiterten Antrag mit der Maßgabe einer zeitnahen Verbesserung der gesamten dortigen Verkehrs-Situation zu! Einzig die SPD folgte ihrem Bürgermeister und erhielt dafür zu recht die Quittung.

Zum ersten Mal war sie bei einem FDP-Antrag in dieser Legislaturperiode ohne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Am 06.02.2018 hat die FDP Groß-Umstadt folgenden Antrag in der Stadtverordnetenversammlung eingereicht:

1.Die Fußgängerüberquerung vor dem Pflegeheim „Haus Weinbergblick“ in der Realschulstraße wird unter Einbeziehung des Fahrbahnteilers als „Zebrastreifen“ eingerichtet.
2. Die Kosten werden aus nicht verbrauchten Mitteln im Budget 7 genommen.

Begründung:
Der Heimbeirat des Pflegeheimes hat bereits im Dezember 2012 und dann nochmals im Oktober 2014 die Einrichtung eines Zebrastreifens beantragt. Ihm wurde geantwortet, dass die formalen Voraussetzungen dafür (300 – 600 Kfz und mehr als 100 Fußgängerquerungen pro Spitzenstunde) nicht vorlägen
Die formalen Vorgaben für die Einrichtung eines Zebrastreifens mögen nicht vorliegen. Aber das sind formell-bürokratische Festlegungen, ohne dass dafür eine gesetzliche Regelung bestände. Bei entsprechendem Sicherungs-Bedürfnis kann auch abweichend von diesen Vorgaben ein Zebrastreifen festgelegt werden. Bei Pflegeheimen, wo Senioren und Gehbehinderte gerne wegen ihrer Sicherheit regelmäßig an einer bestimmten Stelle die Straße überqueren würden, ist ein solches Sicherungsbedürfnis in der Regel anzunehmen. In der Realschulstraße wagen die Senioren in der gewachsenen Verkehrsdichte keinen Übergang oder nur mit Begleitung unter Handaufhebung.
Diesem anormalen Zustand kann mit dem vorgeschlagenen einfachen Mittel begegnet werden.