JA zur Flaniermeile

12.09.2020

Zur Diskussion gestellt – Flaniermeile in der Innenstadt

Die Groß-Umstädter FDP möchte einen Vorschlag zur öffentlichen Diskussion stellen, den sie als Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat. Es geht um die Einrichtung einer „Flaniermeile“ in Groß-Umstadt ab 2021 für die Zeit von Mai bis September. In dieser Zeit könnte, so unser Vorschlag, zwischen der Kreuzung Georg-August Zinn-Straße/Carlo Mierendorff/Realschul-straße einerseits und „Am Stadtgraben“ andererseits ab 18 Uhr bis 22:00 Uhr eine vorrangige Fußgängerzone eingerichtet werden. Vom Ausschluss des Durchgangsverkehrs wären lediglich der reguläre Busverkehr, Kranken – und Notfallfahrten sowie Anlieger mit besonderer Genehmigung auszunehmen. Mit einer solchen Flaniermeile in Verbindung mit dem Marktplatz über die Obere Marktstraße ergäbe sich ein zusätzliches attraktives Flair für unsere Stadt. Interessant für Besucher, die die Innenstadt an Frühlings- und Sommerabenden aufsuchen, ohne ständig vor dem durchflutenden Verkehr auf der Hut sein zu müssen, von Lärm und Abgasen belästigt zu werden. In Städten wie Michelstadt (neu auch in Kassel) kann man die positive Wirkung einer verkehrsberuhigten Zone für ein historisches Zentrum beobachten. Dort wie hier ließe sich der Verkehr vernünftig umleiten, so dass jeder sein Ziel außerhalb der Flaniermeile erreichen könnte. Parkplätze stehen zur Verfügung (Altstadt, Stadthalle, Am schwarzen Berg, Bahnhofsvorplatz). Der Phantasie wären keine Grenzen gesetzt, wie sich eine solche „Meile“ zum Magneten für die Stadt entwickeln könnte. Diese Vorschläge und Anregungen dürfen gerne mit weiteren Ideen ergänzt werden. Lassen Sie uns darüber diskutieren, schreiben Sie uns (flaniermeile-gross-umstadt@gmx.de) und besuchen Sie uns auf unserer Homepage (https://gross-umstadt.fdp-hessen.de/.) oder auf Facebook („FDP Gross-Umstadt“)

Übrigens: Laut Auskunft des Bauamtes ist die Georg-August-Zinn-Straße auch im Bereich Kreuzung Carlo-Mierendorff-Straße – „Odenwäldchen“ keine Landesstraße, sondern auf der gesamten Länge – Ortseingang bis Beginn Höchster Straße/ Abzweig Mörsweg (L3065) in städtischem Besitz. Das Land Hessen hat also keine Befugnisse daran, anders als wir bisher annahmen.

Somit wäre doch wohl auch für die Zeit außerhalb der Flaniermeile Gelegenheit für die Stadt, der täglichen Raserei auf diesem Abschnitt Einhalt zu gebieten und das längst fällige Tempo-30 durchzusetzen.

Ziel ist es doch, unser Groß-Umstadt noch attraktiver werden zu lassen.